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Nutzungsausfall: Geld für jeden Tag ohne Auto

Von Dr.-Ing. Hassan Noun · Gutachtenzentrale Hannover

Hände am Lenkrad eines Fahrzeugs bei Abendlicht

Ihr Auto steht nach dem Unfall in der Werkstatt, Sie fahren mit Bus, Rad oder dem Zweitwagen weiter und denken sich: ärgerlich, aber nicht zu ändern. Doch genau für diese Tage steht Ihnen Geld zu. Die Nutzungsausfallentschädigung gehört zu den am häufigsten verschenkten Schadenspositionen, schlicht weil viele Geschädigte sie nicht kennen und die Versicherung von sich aus selten darauf hinweist.

Was ist Nutzungsausfall?

Die Rechtsprechung erkennt an: Die Möglichkeit, das eigene Auto jederzeit zu nutzen, hat einen Vermögenswert. Entfällt sie unfallbedingt, entsteht ein Schaden, auch ohne dass Sie einen Mietwagen nehmen. Sie haben nach einem unverschuldeten Unfall also die Wahl:

  • Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung, oder
  • Nutzungsausfallentschädigung in Geld, wenn Sie auf den Mietwagen verzichten.

Beides zusammen geht nicht, und für viele rechnet sich die Auszahlung: Der Mietwagen bringt Komfort, die Entschädigung bringt bares Geld.

Die Voraussetzungen

Drei Dinge müssen erfüllt sein:

  1. Nutzungswille: Sie hätten das Fahrzeug im Ausfallzeitraum genutzt. Bei einem Alltagsauto wird das unterstellt.
  2. Nutzungsmöglichkeit: Sie wären fahrfähig gewesen. Liegen Sie unfallbedingt im Krankenhaus, gibt es für diese Tage regelmäßig keinen Nutzungsausfall.
  3. Fühlbarer Ausfall: Es stand kein gleichwertiges Zweitfahrzeug ungenutzt in der Garage.

Wie viel Geld pro Tag?

Die Tagessätze richten sich nach der sogenannten Nutzungsausfalltabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch), die Fahrzeuge in Gruppen von A bis L einteilt. Die Spanne reicht grob von 23 Euro pro Tag für Kleinstwagen bis 175 Euro pro Tag für Luxusfahrzeuge. Zur Orientierung:

Gruppe Typische Fahrzeuge Tagessatz (ca.)
A bis B Kleinstwagen, ältere Kleinwagen 23 bis 29 €
C bis D Kompaktklasse (Golf, Astra) 35 bis 38 €
E bis F Mittelklasse (Passat, 3er) 43 bis 50 €
G bis H Obere Mittelklasse, Oberklasse 59 bis 65 €
J bis L Sportwagen, Luxusklasse 79 bis 175 €

Bei älteren Fahrzeugen stufen Versicherer gern eine oder zwei Gruppen herab. Das ist nicht immer berechtigt und hängt vom Pflege- und Ausstattungszustand ab, ein Punkt, den das Gutachten dokumentiert.

Für wie viele Tage?

Entscheidend ist die Ausfalldauer, und die besteht aus mehr als der reinen Reparaturzeit:

  • Bei Reparatur: Wiederherstellungsdauer laut Gutachten, plus gegebenenfalls Wartezeit auf Ersatzteile oder den Werkstatttermin. Realistisch dokumentiert macht das oft den Unterschied von mehreren Tagen.
  • Bei Totalschaden: Die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs braucht. Üblich sind 14 Tage, bei seltenen Fahrzeugen mehr.
  • Plus Überlegungszeit: Nach Zugang des Gutachtens dürfen Sie einige Tage prüfen und entscheiden, ohne dass Ihnen das angelastet wird.

Rechenbeispiel: Passat, Gruppe F (50 Euro), Reparaturdauer laut Gutachten 8 Arbeitstage, dazu 2 Tage Terminvorlauf: 10 Tage × 50 Euro = 500 Euro Nutzungsausfall. Steuerfrei, denn es ist Schadenersatz.

Unser Gutachten weist sowohl die Fahrzeuggruppe als auch die Ausfalldauer aus. Damit ist die Position mit zwei Zahlen belegt und lässt sich von der Versicherung schlecht wegdiskutieren.

Mietwagen oder Auszahlung: was ist klüger?

Das hängt von Ihrem Alltag ab:

  • Sie brauchen täglich ein Auto (Pendeln, Kinder, Beruf): Mietwagen. Achten Sie auf einen unfallersatztarif-freien, ortsüblichen Tarif und mieten Sie eine Klasse kleiner, dann gibt es erfahrungsgemäß am wenigsten Diskussionen mit der Versicherung.
  • Sie kommen einige Tage anders zurecht: Auszahlung. Bei 10 Tagen Mittelklasse sind das mehrere hundert Euro, die sonst der Mietwagenfirma gehören würden.
  • Mischform: Mietwagen nur für die Tage mit echtem Bedarf, Nutzungsausfall für den Rest, auch das ist möglich.

Wichtig: Wer einen Mietwagen nimmt, obwohl er kaum fährt (unter etwa 20 Kilometer am Tag), riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Dann wäre die Entschädigung von Anfang an die bessere Wahl gewesen.

Die typischen Kürzungsversuche

Bei kaum einer Position kürzen Versicherer so routiniert wie hier. Die Klassiker:

  • „Das Fahrzeug war noch fahrbereit.“ Verkehrssicher und fahrbereit sind zwei verschiedene Dinge. Ein Fahrzeug mit beschädigter Beleuchtung oder scharfen Kanten gehört nicht auf die Straße, das hält das Gutachten fest.
  • Herabstufung der Fahrzeuggruppe wegen Alters, pauschal und oft überzogen.
  • Verkürzte Ausfalldauer: Es wird nur die reine Schrauberzeit anerkannt, nicht die reale Werkstattsituation. Mit einem Reparaturablaufplan der Werkstatt lässt sich die tatsächliche Dauer belegen.
  • „Kein Nutzungswille nachgewiesen.“ Bei einem angemeldeten, versicherten Alltagsfahrzeug eine Schutzbehauptung.

Sonderfälle

Gewerblich genutzte Fahrzeuge fallen nicht unter die Tabelle. Hier zählt der konkrete Ertragsausfall oder die Vorhaltekosten, das wird individuell gerechnet.

Motorräder haben eigene Sätze; bei reinen Saisonfahrzeugen kommt es auf den Ausfallzeitraum an.

Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge sind Einzelfälle: Wird der Klassiker als Alltagsfahrzeug bewegt, gibt es gute Argumente für Nutzungsausfall, beim reinen Sonntagswagen wird es schwieriger.

Drei Praxis-Tipps aus der Regulierung

  1. Reparatur zügig beauftragen oder Entscheidung dokumentieren. Die Versicherung erstattet die Ausfalldauer nur, wenn Sie den Schaden nicht unnötig liegen lassen. Wer vier Wochen wartet und dann repariert, bekommt trotzdem nur die gutachterlich festgestellte Dauer.
  2. Reparaturablaufplan geben lassen. Dauert die Werkstatt länger als kalkuliert (Teile fehlen, Folgeschaden entdeckt), lassen Sie sich die Verzögerung schriftlich bestätigen. Mit diesem Nachweis verlängert sich der erstattungsfähige Zeitraum.
  3. Nicht mit der Wertminderung verrechnen lassen. Manche Abrechnungen mischen Positionen, bis niemand mehr durchblickt. Jede Position steht für sich, das Gutachten macht sie einzeln sichtbar.

Häufige Fragen

Muss ich den Nutzungsausfall extra beantragen? Ja, von allein zahlt ihn kaum eine Versicherung. Er wird mit Fahrzeuggruppe und Ausfalldauer geltend gemacht, beides steht in unserem Gutachten.

Gibt es Nutzungsausfall auch beim Kaskoschaden? Nein, in der Kasko ist er regelmäßig nicht versichert. Er ist eine Schadenersatzposition gegen den Unfallverursacher.

Verjährt der Anspruch? Nach drei Jahren, wie die meisten Schadenersatzansprüche. Warten sollten Sie trotzdem nicht, je frischer die Dokumentation, desto einfacher die Durchsetzung.

Ob sich die Position bei Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen in zwei Minuten am Telefon: 0511 76363511.